Pflegekraft staatsexamen

Bei der praktischen Prüfung kann dieser im Stationszimmer unterkommen, bei der schriftlichen auf dem Tisch stehen und bei der mündlichen von der Tasche aus Kraft geben.“ Auch Yoga oder andere beruhigende Sportarten können einen Ausgleich schaffen. 

Unterstützung durch die Pflegeschule

Ist die Prüfungsangst dennoch schlimm, kann sich der Prüfling an die Lehrer der Pflegeschule wenden.

Neben dem generalistischen Berufsabschluss nach drei Jahren in Vollzeitform beziehungsweise bis zu fünf Jahren in Teilzeitform können Auszubildende auch einen gesonderten Abschluss erlangen - als "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger", als "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" beziehungsweise "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin".

Dies gilt übrigens für alle drei Prüfungsformen. Auch eine Wiederholung von Übungen aus dem Probeexamen ist möglich, um mehr Routine zu erlangen. Wir haben oft in kleinen Gruppen zusammen gelernt“, erinnert sie sich. Die Lehrkräfte geben zusätzlich Tipps und unterstützen die Pflegeauszubildenden während der Prüfungsphase.

Die staatliche Abschlussprüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Das ist im Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung festgelegt. Die Ausbildung kann davon unabhängig fortgesetzt werden.

Staatliche Abschlussprüfung

Die staatliche Abschlussprüfung umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Doch wie bereitet man sich optimal darauf vor? Ihre praktischen Einsätze auf der Intensivstation während der Ausbildung prägten ihre Berufswahl nachhaltig. 

Teil 1: Tipps für die praktische Examensprüfung

Der praktische Teil des Examens wird durch Anleitungen während der Praxiseinsätze intensiv vorbereitet.

Diese wird von jeder Einrichtung über den bei ihr durchgeführten Einsatz erstellt, die an der Ausbildung beteiligt ist. Zu vereinbarten Zeiten trafen sich die Lerngruppen, um Prüfungsinhalte durchzugehen, sich Themen zu erklären und so gegenseitig ihre Lernlücken zu schließen. Den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung legen die Auszubildenden an der Pflegeschule ab, an welcher sie die Ausbildung abschließen.

Am 1. „Wenn es Probleme gibt, können diese offen angesprochen werden. Die Praxisanleiter stehen den Azubis immer als Ansprechpartner in solchen Situationen zur Seite“, erklärt Isabell Guhl. 

 

Das Examen: Kommunikation und Teamarbeit

Zudem ist Kommunikation in der praktischen Prüfung sehr wichtig.

Bei Defiziten sind zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungserfolgs zu ergreifen. Speziell dafür geschulte Lerncoaches des Campus der St. Elisabeth Gruppe unterstützen die Auszubildenden zusätzlich, wenn es darum geht, das Gelernte zu strukturieren und für sich die besten Lernmethoden zu entwickeln, sodass die Vorbereitung auf die Prüfungen gelingt.

„Eine gute Vorbereitung ist das A und O vor den Prüfungen. Auch der Austausch mit Kollegen sollte während der Prüfung gelingen: „Pflege ist Teamarbeit“, weiß die ehemalige Auszubildende. Außerdem ist eine Ausbildung an einer Hochschule mit Bachelor-Niveau möglich. „Am Campus herrscht während der Prüfungsphase eine sehr angenehme Atmosphäre.

„Um den Lernstoff aller Jahre zusammenzufassen, habe ich meine Mitschriften aus dem Unterricht zusammen mit den wichtigsten Infos aus den Lehrbüchern kombiniert, sodass ein kompakter Lernordner entstand,“ berichtet die ehemalige Auszubildende. 

Das Examen: Lernen in Gruppen

„Der Austausch mit anderen Pflegeauszubildenden hat mir auch sehr geholfen.

Um diese erfolgreich zu bestehen, empfiehlt sich eine langfristige Vorbereitung.

Regelmäßige Zusammenfassungen

Um sich darauf vorzubereiten, sollten die Auszubildenden bereits mit dem Start der Ausbildung damit beginnen, regelmäßig die Inhalte zusammenzufassen. Zum ersten Mal ist auch langfristig eine verbindliche Regelung vorgesehen, die Ausbildungskosten bei Umschulungsmaßnahmen vollständig zu finanzieren.

Struktur der beruflichen Ausbildung

Alle Auszubildenden starten mit dem Berufsziel "Pflegefachperson".

Die Fachkommission wird durch das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium jeweils für die Dauer von fünf Jahren im Benehmen mit den Ländern eingesetzt und besteht aus bis zu elf pflegefachlich, pflegepädagogisch und pflegewissenschaftlich ausgewiesenen Expertinnen und Experten. Sie begann 2018 ihre Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin in der St.

Elisabeth Gruppe und schloss diese 2021 erfolgreich ab. Da ihre Großmutter häufiger in den Einrichtungen der St. Elisabeth Gruppe behandelt wurde, stieß sie auf die Gruppe als Arbeitgeber startete ihre Ausbildung dort. „Durch meine Mutter, die als Kinderkrankenschwester arbeitet, kam ich früh mit dem Pflegeberuf in Kontakt“, erzählt sie.

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Herzlich willkommen!

I.  1.Anatomie, Biologie und PhysiologieZytologie / HistologieI.  2.Anatomie, Biologie und PhysiologieKnochen- und MuskelapparatI.  3.Anatomie, Biologie und PhysiologieVerdauungssystemI.  4.Anatomie, Biologie und PhysiologieAtmungssystemI.  5.Anatomie, Biologie und PhysiologieHerz- KreislaufsystemI.  6.Anatomie, Biologie und PhysiologieBlut- und LymphsystemI.  7.Anatomie, Biologie und PhysiologieHarnsystemI.  8.Anatomie, Biologie und PhysiologieGenitalsystem FrauI.  9.Anatomie, Biologie und PhysiologieGenitalsystem MannI.10.Anatomie, Biologie und PhysiologieNervensystemI.11.Anatomie, Biologie und PhysiologieSinnesorganeI.12.Anatomie, Biologie und PhysiologieEndokrines SystemII.1.1.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeGeschichte der KrankenpflegeII.1.2.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeKrankenpflegegesetz (KrPflG) / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Krankenpflegeberufe (KrPflAPrV)II.1.3.Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkundeöffentlicher GesundheitsdienstII.1.4.Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkundefachspezifisches WissenII.2.1.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeGerichtsbarkeit und Grundsätze des ProzessrechtsII.2.2.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeStrafrechtII.2.3.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeZivilrechtII.2.4.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeArbeits- und SozialrechtII.2.5.Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkundeberufsbezogene GesetzeskundeII.3.1.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeGrundrechteII.3.2.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeBRD und ihr StaatsaufbauII.3.3.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeVerfassungsorgane und ihre AufgabenII.3.4.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeGesetzgebungII.3.5.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeWahlrecht und politische MeinungsbildungII.3.6.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeWirtschafts- und Sozialordnung der BRDII.3.7.Berufs-, Gesetzes- und StaatsbürgerkundeGrundlagen und Aufbau der RechtsordnungIII.  1.KrankenpflegeLA - Für Sicherheit der Umgebung sorgenIII.  2.KrankenpflegeLA - AtmenIII.  3.KrankenpflegeLA - Sich sauber halten und kleidenIII.  4.KrankenpflegeLA - Sich bewegenIII.  5.KrankenpflegeLA - Essen und TrinkenIII.  6.KrankenpflegeLA - AusscheidenIII.  7.KrankenpflegeLA - SchlafenIII.  8.KrankenpflegeLA - Körpertemperatur regulierenIII.  9.KrankenpflegeLA - KommunizierenIII.10.KrankenpflegeLA - Sich als Frau oder Mann fühlen und verhaltenIII.11.KrankenpflegeLA - Sich beschäftigenIII.12.KrankenpflegeLA - SterbenIII.13.KrankenpflegePflegeprozess, Pflegeplanung, Pflegequalität, QualitätsmanagementIII.14.KrankenpflegeInjektionenIII.15.KrankenpflegeInfusionen und TransfusionenIII.16.KrankenpflegePunktionen, Biopsien, endoskopische UntersuchungenIII.17.KrankenpflegeBlasenkatheterismusIII.18.KrankenpflegeSonden und DrainagenIII.19.KrankenpflegeWundheilung und VerbändeIII.20.Krankenpflegeprä- und postoperative PflegeIII.21.KrankenpflegePflege bei Atemwegs- und LungenerkrankungenIII.22.KrankenpflegePflege bei Herz-KreislauferkrankungenIII.23.KrankenpflegePflege bei Diabetes mellitusIII.24.KrankenpflegePflege bei urologischen ErkrankungenIII.25.KrankenpflegePflege bei Schwangerschaft, Geburtshilfe und WochenbettpflegeIII.26.KrankenpflegePflege bei Schädel-Hirn-VerletzungenIII.27.KrankenpflegePflege bei ApoplexIII.28.KrankenpflegePflege bei Erkrankungen des MDTIII.29.KrankenpflegePflege bei StomaIII.30.KrankenpflegePflege bei SchmerzIII.31.KrankenpflegePflege bei onkologischen ErkrankungenIII.32.KrankenpflegePflege bei neurologischen ErkrankungenIII.33.KrankenpflegePflege bei psychiatrischen ErkrankungenIV.1.  1.Krankheitslehre (allgemein)Allgemeine KrankheitslehreIV.2.  1.Krankheitslehre (speziell)Anästhesiologie und IntensivmedizinIV.2.  2.Krankheitslehre (speziell)ChirurgieIV.2.  3.Krankheitslehre (speziell)DermatologieIV.2.  4.Krankheitslehre (speziell)GeriatrieIV.2.  5.Krankheitslehre (speziell)Gynäkologie und GeburtshilfeIV.2.  6.Krankheitslehre (speziell)Hämatologie, Onkologie, PalliativmedizinIV.2.  7.Krankheitslehre (speziell)ImmunologieIV.2.  8.Krankheitslehre (speziell)InfektiologieIV.2.  9.Krankheitslehre (speziell)Innere MedizinIV.2.10.Krankheitslehre (speziell)NeurologieIV.2.11.Krankheitslehre (speziell)OphthalmologieIV.2.12.Krankheitslehre (speziell)Orthopädie und RheumatologieIV.2.13.Krankheitslehre (speziell)Oto-Rhino-Laryngologie (HNO)IV.2.14.Krankheitslehre (speziell)PädiatrieIV.2.15.Krankheitslehre (speziell)PharmakologieIV.2.16.Krankheitslehre (speziell)PsychiatrieIV.2.17.Krankheitslehre (speziell)Urologie und Andrologie

Prüfungsstress ade – Lerntipps für das Examen in der Pflege

Am Ende jeder Ausbildung wartet die Abschlussprüfung – oder wie es in der Pflege heißt, das Examen.

Die Berufsbezeichnung "Pflegefachperson" wird in Verbindung mit dem akademischen Grad (zum Beispiel "B.Sc.") geführt. So entstehen kurz vor den Prüfungen keine Aufgabenberge zum Lernen und alle Inhalte sind bereits kompakt für die Prüfungen aufbereitet und verinnerlicht. Ich wünsche allen Auszubildenden, deren Prüfung bald ansteht, viel Erfolg.“

Ausbildung zur Pflegefachperson

Das Pflegeberufegesetz führt die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammen.

Der mündliche Teil der Prüfung dauert zwischen 30 und 45 Minuten nach einer angemessenen Vorbereitungszeit.

Die praktische Prüfung wird in der Regel bei der Einrichtung abgelegt, in der der Vertiefungseinsatz durchgeführt wurde.

Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden.

Im Abschlusszeugnis werden die Noten für den schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil der Prüfung sowie eine daraus errechnete Gesamtnote ausgewiesen.

Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ oder „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ zu beantragen.

24 Jahre www.Examensfragen.de - Das Pflege-Wissen!

Wir haben Isabell Guhl, eine ehemalige Auszubildende der St. Elisabeth Gruppe gefragt, die das Examen mit Bestnoten bestanden hat.

Erfahrungen einer erfolgreichen Absolventin

Isabell Guhl ist 27 Jahre alt, arbeitet auf der Intensivstation des Marien Hospital Herne – Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum.

„Mitauszubildende können einen fachlich korrigieren und Fachfremde können Feedback geben, ob die Inhalte verständlich sind“, sagt Isabell Guhl.

Teil 4: Tipps gegen Prüfungsangst

„Ich hatte bei jeder meiner Abschlussprüfungen einen kleinen Glücksbringer dabei, das hat mir ungemein geholfen.

Bei der Notenfindung für die praktische Ausbildung wirkt der Träger der praktischen Ausbildung mit.

Qualifizierte Leistungseinschätzungen

In die Note für die praktische Ausbildung fließen auch die qualifizierten Leistungseinschätzungen ein. Sie ermöglicht es, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten.

Damit werden die Ausbildungsbedingungen verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert.

Wer sich vorbereitet hat, braucht keine Angst zu haben. Der Pflegeberuf wird durch zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten aufgewertet. Auch die Tatsache, dass es sich um ein Lehrkrankenhaus mit moderner Ausstattung handelt, gefiel ihr besonders. Mit Wirkung zum 1.Oktober 2024 wurden die Mitglieder der zweiten Fachkommission berufen. Außerdem sollte der Prüfling die Zeit nicht aus den Augen verlieren: Ein gutes Timing und eine gute Planung sind unverzichtbar.

Teil 2: Tipps für die schriftliche Examensprüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zweistündigen Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen.

Weiterführende Informationen zur Fachkommission, ihren Mitgliedern und der Geschäftsstelle beim Bundesinstitut für Berufsbildung finden Sie hier.

Informationen zur neuen Ausbildung

Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen sind hier abrufbar. So werden Unsicherheiten beim Sprechen abgebaut. Hier setzen die Auszubildenden ihr theoretisches Wissen in die Praxis um und betreuen eigenständig einen oder mehrere Patienten unter Realbedingungen.

Und was hilft gegen Prüfungsangst? „Auch bei diesem Teil der Prüfung eignen sich Lernzettel gut, mit denen andere einen abfragen können.“

Feedback einholen

Das Vortragen des gelernten Stoffes vor Mitauszubildenden, aber auch vor Freunden und Familie, die fachfremd sind, hilft, den Stoff zu festigen.

Für jeden dieser beiden Bereiche wird eine Note gebildet. Die schriftliche Prüfung besteht aus drei zweistündigen Klausuren an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Leistungseinschätzung wird den Auszubildenden bekannt gemacht und erläutert, wenn sie ihren Einsatz beenden.

Zwischenprüfung

Nach zwei Dritteln der Ausbildung wird eine sogenannte „Zwischenprüfung“ durchgeführt.

Zudem prägt sich das Gesagte besser ein. Welche Lernmethoden sind am effektivsten? Die Möglichkeit, nach zwei Dritteln der Ausbildung einen gesonderten Abschluss zu wählen, haben die Auszubildenden, die zu Beginn ihrer Ausbildung einen Vertiefungseinsatz in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege gewählt haben.

Einführung eines Pflegestudiums

Mit dem Pflegeberufegesetz wird ein Pflegestudium zur unmittelbaren Berufsqualifizierung mit erweitertem Ausbildungsziel eingeführt.

Die mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz eingeführte Ausbildungsvergütung für Studierende erhöht die Attraktivität einer hochschulischen Pflegeausbildung zusätzlich.

Fachkommission nach Pflegeberufegesetz (PflBG)

Die Fachkommission nach § 53 PflBG hat die wichtige Aufgabe, Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne für die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Hier gilt es, den Stoff sicher und verständlich zu präsentieren.

Stoff laut vortragen

„Bei der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung ist es wichtig, den erlernten Stoff laut vorzutragen“, rät Isabell Guhl. Dabei werden diese vor der Prüfung von einem Praxisanleiter, der dann auch die Prüfung abnimmt, begleitet. 

Vorbereitung durch Probeexamen

Ein wichtiger Testdurchlauf vor der praktischen Prüfung ist zudem das Probeexamen.

Für die schriftliche Prüfung werden Snacks und Getränke bereitgestellt, das war eine super Unterstützung“, sagt Isabell Guhl.

Teil 3: Tipps für die mündliche Examensprüfung

Die mündliche Prüfung dauert zwischen 30 und 45 Minuten. Die Pflegekräfte müssen in der Lage sein, ihre Tätigkeiten den Patienten so zu erklären, dass diese es verstehen.

Ausbildungsinhalte

Jahreszeugnis

Die Auszubildenden erhalten für jedes Ausbildungsjahr ein Jahreszeugnis von der Pflegeschule über die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erbrachten Leistungen. Januar 2020 ist die Pflegeausbildung zur Pflegefachperson gestartet. „Hier hat man die Möglichkeit, noch einmal gebündelt seine eigenen Schwächen zu erkennen, denn es ist ein Unterschied, ob man etwas theoretisch lernt oder es in der Praxis anwendet“, weiß die 27-Jährige.

Informationen zu den neuen Pflegeausbildungen finden Interessierte unter pflegeausbildung.net.

Für Fragen rund um die Pflegeausbildung kann das Beratungsteam Pflegeausbildung des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kontaktiert werden.

Damit wird die Pflegeausbildung attraktiver und neue Zielgruppen werden für die Pflege angesprochen.

Aufwertung des Berufsfeldes

Mit dem Pflegeberufegesetz werden erstmals bestimmte berufliche Tätigkeiten festgelegt, die nur den Pflegefachpersonen vorbehalten sind.

Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung.