Wohnungsübergabe mängel österreich

Diese Fehler bei der Übergabe sollten Sie unbedingt vermeiden – wir zeigen Ihnen, wie’s richtig geht!

Der Einzug in eine neue Wohnung ist aufregend – aber auch riskant, wenn man bei der Wohnungsübergabe nicht genau hinsieht. Mietzinsminderung) Meldepflicht & Behörden (Anmeldung, Adressänderung) Versicherung & Haftung des Mieters (Haushalt/Haftpflicht) Energie, Heizung & Warmwasser Wohnqualität & Gesundheit (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest) Untermiete, Wohngemeinschaft (WG) & Mitmiete Studentenwohnen (Heim, WG, Semesterregelungen) Datenschutz & Screening (DSG, zulässige Unterlagen) Kurzzeit-/Ferienvermietung (Airbnb) Vorlagen & Musterbriefe Sicherheit im Zuhause (Brand, CO, Gas)

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Kleinreparaturen, die durch normale Abnützung entstanden sind, sind in der Regel nicht voll ersatzpflichtig.
Wie schnell muss die Kaution zurückgezahlt werden?
Es gibt keine einheitliche Frist, oft werden Abrechnungen innerhalb einiger Wochen erwartet; bei Streitigkeiten empfiehlt sich rechtliche Beratung oder ein Gerichtstermin.

Anleitung

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Mietvertrag, frühere Protokolle, Rechnungen und Fotos.
  2. Führen Sie eine Raum-für-Raum-Begehung durch und dokumentieren Sie jeden festgestellten Mangel schriftlich und fotografisch.
  3. Notieren Sie Zählerstände und lassen Sie diese im Protokoll festhalten.
  4. Lassen Sie das Protokoll, wenn möglich, von beiden Parteien unterschreiben und fordern Sie eine Kopie an.
  5. Bei Streit: Fordern Sie schriftliche Belege für Abzüge und erwägen Sie rechtliche Schritte beim Bezirksgericht.

Hilfe und Support


Kategorien

Mieterschutz & Grundrechte (MRG) Mietverträge & Vertragsarten (befristet/unbefristet, Haupt-/Untermiete) Kaution & Kautionskonto Miete & Erhöhungen (Richtwert, Kategoriemiete, Formpflicht) Betriebskosten & Abrechnung (Akonto vs Pauschale) Erhaltung & Reparaturpflichten (MRG §3) Sanierung, Standardanhebung & Entschädigung Kündigung durch Mieter (Fristen, Rückgabe) Kündigung durch Vermieter, Kündigungsschutz & Räumung Wohnungsübergabe: Einzug & Auszug (Protokoll, Schlüssel, Zähler) Hausordnung, Ruhezeiten, Nachbarn & Haustiere Privatsphäre & Zutritt (Besichtigungen, Schlosswechsel) Diskriminierung & Gleichbehandlung Barrierefreiheit & angemessene Anpassungen Gemeindewohnungen & Genossenschaften (Vergabe, Kostenmiete) Wohnbeihilfe & Förderungen Schlichtung & Streitbeilegung (inkl.

Bei rechtlichen Schritten sind Fristen zu beachten und offizielle Formulare zu verwenden.[2]

Detaillierte Dokumentation erhöht die Erfolgschancen bei Streitigkeiten.

Häufige Fragen

Muss ich beim Auszug ein Abnahmeprotokoll unterschreiben?
Nein, eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, aber ohne Unterschrift kann ein Protokoll weniger Beweiskraft haben.

Dokumentieren Sie daher möglichst alles sorgfältig.

Was passiert, wenn der Vermieter Schäden geltend macht?
Der Vermieter muss Schäden belegen und gegebenenfalls Kostenaufstellungen vorlegen. Es zeigt außerdem, wie Sie faire Einigungsversuche mit dem Vermieter führen und wann rechtliche Schritte sinnvoll sein können.

Das solltest du dann sofort schriftlich be­mängeln – mit der Unterschrift deines Zeugen.

Folgende Punkte sollten im Protokoll zur Wohn­ungs­über­gabe vermerkt sein

  • Der allgemeine Renovierungszustand der Wohnung
  • Eine Liste aller Einrichtungsgegenstände (Beispiel: Einbauküche mit E-Herd samt Cerankochfeld der Marke X, Geschirrspüler der Marke X, Waschtisch der Marke X)
  • Der Zustand und das (ungefähre) Alter jedes Einrichtungsgegenstandes (Beispiel: Gaskombitherme Marke X, funktionstüchtig, Baujahr 2008, letzte vom Vermieter oder Vormieter durchgeführte Wartung der Therme am: Datum)
  • Art und Zustand der Oberflächen (Beispiel: Vorzimmer Linoleumboden fleckig; in WZ und SZ Parkett, mit teilweise tiefen Kratzern; im Bad weiße Fliesen, drei gesprungen; Duschtasse mit Duschabtrennung aus Plexiglas)
  • Fotos der oben genannten Merkmale/Ausstattungen/Einrichtungen/Mängel als Beilage
  • Eventuelle, vorher besprochene Schäden, und ob sie vom Vermieter be­hob­en wurden bzw.

    Die meisten der Punkte, die im Übergabeprotokoll stehen sollten, finden sich im Mietvertrag (z. Vermerken Sie bei Uneinigkeit Ihre eigenen Einträge oder bestehen Sie auf einer gemeinsamen Formulierung. Wenn möglich, lassen Sie das Protokoll von beiden Parteien unterschreiben und kopieren.

    • Keine voreiligen Unterschriften: Verstehen Sie jeden Eintrag, bevor Sie unterschreiben.
    • Fordern Sie eine Kopie des unterschriebenen Protokolls an.
    • Vermerken Sie vorgeschlagene Fristen für Beseitigung oder Nachbesserung, falls vereinbart.

    Nach der Abnahme

    Falls der Vermieter Abzüge von der Kaution ankündigt, verlangen Sie eine schriftliche Aufstellung und Belege.

    B. die Mängel und Schäden, die du schon bei der Be­sichtigung mit dem Makler gesehen hast, und die du akzeptieren kannst (wie Kratzer im Parkett). Verlangen Sie, dass alle Mängel konkret beschrieben werden (Ort, Art des Schadens). Gerade wenn du wieder ausziehst, ist es gut beweisen zu können, in welchem Zustand du die Wohnung übernommen hast.

    Manche Vermieter/Hausverwaltungen führen keine richtige Wohn­ungs­über­gabe in der Wohnung selber durch – das läuft dann so ab: Du unterschreibst den Mietvertrag in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung und bekommst dort auch gleich die Schlüssel zur Wohnung.

    B. die Liste der Einrichtungsgegenstände bzw. Ist sie in dem Zustand, der dir versprochen wurde? Dieses Video erklärt Ihnen die häufigsten Fehler bei der Übergabe und zeigt, wie Sie sich mit Fotos, Checklisten und einem sauberen Übergabeprotokoll absichern können. Jetzt musst du nur noch den Umzug über die Bühne bringen – und dein neuer Lebensabschnitt kann beginnen!

Diese Übergabefehler kosten Mieter oft viel Geld

23.4.2025

Neue Wohnung?

Vier Augen sehen immer mehr als zwei.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Bei der Übergabe solltest du dir die Wohnung noch einmal gründlich an­schau­en. Besteh darauf, dass auch die dir wichtigen zusätzlichen Angaben im Vertrag gemacht werden: z. Wer Mängel, Zählerstände oder Schäden nicht ordentlich dokumentiert, riskiert spätere Kosten.

Die AK Vorarlberg stellt Ihnen kostenlose Vorlagen zur Verfügung und berät Sie bei Unsicherheiten – damit Sie sorgenfrei in Ihr neues Zuhause starten können. 

Jetzt Video ansehen!


Mehr Infos und Beratung gibt es auf unserer Website.

Mehr dazu

Abnahmeprotokoll beim Auszug: Tipps für Mieter in Österreich

Beim Auszug stellt das Abnahmeprotokoll oft den entscheidenden Beleg für Mängel und die Rückzahlung der Kaution dar.

Solche und andere Details sollten im Über­gabe­proto­koll festgehalten werden.

Das Übergabeprotokoll

Egal ob alles in Ordnung ist oder noch Mängel bestehen – während der Über­gabe sollte ein schriftliches Protokoll angefertigt werden, das du und der­jenige, der dir die Wohnung übergibt, unterzeichnen.

Rechne genügend Zeit für den Termin ein und nimm am besten eine zweite Person mit. Versuchen Sie zuerst eine einvernehmliche Lösung; wenn das nicht möglich ist, können Sie beim Bezirksgericht klären lassen, ob Abzüge gerechtfertigt sind. Das sichert dich ab, dass diese Schäden bei Be­endig­ung des Mietverhältnisses nicht dir angerechnet werden.

Nach einer solchen „Übergabe“ solltest du gleich in die Wohnung gehen, am besten mit (einem) Zeugen, und direkt prüfen, ob die Wohnung in dem Zu­stand ist, den ihr vereinbart habt, oder ob Schäden vorliegen, die dir noch un­be­kannt waren, oder ob etwas fehlt.

Als Mieter in Österreich sollten Sie wissen, welche Punkte im Protokoll vermerkt werden können, wie Sie Schäden objektiv dokumentieren und welche Fristen gelten. (Beispiel: 2 Postkastenschlüssel, 2 Haustorschlüssel, 3 Wohn­ungs­schlüssel, 1 Kellerabteilschlüssel)

Jetzt brauchst du nur noch einzuziehen!

Habt ihr alle Fragen geklärt und das Protokoll/den Mietvertrag unterschrieben, bekommst du endlich die lang ersehnten Schlüssel zu deiner ersten eigenen Wohnung!

Sind die vorher be­sproch­en­en Schäden repariert worden?

Wohn­ungs­über­gabe

Ist der Mietvertrag von dir und dem Vermieter unterschrieben, findet die Wohnungsübergabe statt. welche und wie viele Schlüssel du be­kom­men hast). Lass dir auf jeden Fall vom unterschriebenen Übergabeprotokoll eine Kopie geben, damit du einen Beleg in der Hand hast.

Am besten ist es natürlich, wenn die Übergabe durch den Vermieter/die Hausverwaltung direkt in der Wohnung statt­findet.

Auch hier gilt wieder: Nichts übers Knie brechen! Dieses praktische Handbuch erklärt verständlich Schritt für Schritt, wie Sie sich auf die Wohnungsübergabe vorbereiten, welche Beweisfotos und Zählerstände wichtig sind und wann Sie welche Formulare brauchen.

Mit klaren Handlungsschritten und Hinweisen auf offizielle Quellen behalten Sie Ihre Rechte und die Kaution im Blick.

Was ist ein Abnahmeprotokoll?

Ein Abnahmeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das Zustand, Zählerstände und festgestellte Mängel bei der Wohnungsübergabe festhält. Es dient als Nachweis für beide Seiten: Vermieter und Mieter.

Rechtsgrundlagen finden sich im Mietrechtsgesetz (MRG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, die besondere Pflichten und Fristen regeln.[1]

Ein sorgfältiges Protokoll schützt bei Streit um die Kaution.

Vorbereitung vor der Abnahme

Bereiten Sie sich systematisch vor, damit beim Termin keine relevanten Punkte übersehen werden:

  • Schlüssel sammeln und alle Schlüsselübergaben notieren.
  • Fotos von allen Räumen und erkennbaren Mängeln machen.
  • Zählerstände von Strom, Gas und Wasser ablesen und notieren.
  • Quittungen für Reparaturen oder professionelle Reinigungen bereitlegen.
  • Altes Übergabeprotokoll oder Wohnungsübergabevereinbarungen durchsehen.

Machen Sie Fotos von jedem Mangel mit gut lesbarer Datumsangabe, wenn möglich.

Beim Termin: Worauf achten?

Seien Sie pünktlich, haben Sie alle Unterlagen bereit und gehen Sie Punkt für Punkt durch das Protokoll.

bis wann sie behoben werden

  • Die Strom- und Gaszählerstände
  • Gegebenenfalls Mängel, die erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind
  • Die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden
  • Die Funktion der übergebenen Schlüssel: Zu welchen Türen/Räumen ge­hören sie? Entsprechen die Wohn­ungs­be­stand­teile dem Mietvertrag?