Gemeinnütziger verein wirtschaftlicher geschäftsbetrieb umsatzsteuer

Solche Einnahmen sind in der Regel steuerbegünstigt und müssen nicht versteuert werden. Dies gilt vor allem für den ideellen Bereich und den Zweckbetrieb, bei dem der Verein seine gemeinnützigen Ziele verfolgt.

Was zu tun ist: Sicherstellen, dass alle gemeinnützigen Aktivitäten satzungsgemäß durchgeführt und dokumentiert werden, um Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen zu können.

Wie man das tut:

  • Satzungsgemäße Verwendung: Alle Einnahmen müssen gemäß der Vereinsziele verwendet werden.
  • Dokumentation: Exakte Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben.
  • Steuerliche Überprüfung: Regelmäßige Kontrolle durch einen Steuerberater, um die Gemeinnützigkeit und Steuerbefreiung zu sichern.

Umsatzsteuerpflicht bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Neben der Gemeinnützigkeit spielt auch die Umsatzsteuerpflicht im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins eine entscheidende Rolle.

In diesem Fall drohen für die gemeinnützige Körperschaft unerwartete Steuernachzahlungen und im Extremfall der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Freigrenze für die Körperschaft- und Gewerbesteuer: 45.000 Euro Umsatz

Nicht jeder wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird sofort steuerpflichtig. Typische Einnahmen sind beispielsweise:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Spenden
  • öffentliche Zuschüsse
  • ehrenamtliche Zuwendungen

Im ideellen Bereich sind alle Einnahmen und Ausgaben in der Regel steuerfrei, da sie direkt dem gemeinnützigen Zweck des Vereins dienen.

Der Verein achtet nicht auf die Überschreitung der Freigrenze von 45.000 Euro

Übersteigen die Einnahmen der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe 45.000 ...


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Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. B. im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format) nutzen musst.

Wenn Dein Verein Sponsoren, Partner oder öffentliche Zuschüsse abrechnet, solltest Du Dich rechtzeitig darauf vorbereiten. Werden Einnahmen nicht korrekt abgegrenzt, riskierst Du sogar den Verlust der Gemeinnützigkeit Deines Vereins.

💡 Tipp

Mit WISO MeinVerein Web können alle Einnahmen und Ausgaben korrekt in den steuerlichen Bereichen verbucht werden.

Das Nebenzweckprivileg erlaubt, dass bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten weiterhin als Zweckbetrieb anerkannt werden – solange sie untrennbar mit dem Vereinszweck verknüpft sind und keine übermäßigen Gewinne abwerfen. Solange die Umsätze im Jahr 45.000 Euro nicht übersteigen, bleibt der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfrei.

Achtung: Maßgeblich ist dabei nicht der Gewinn, sondern der Umsatz – also die Bruttoeinnahmen.

Beispiele für den Zweckbetrieb sind unter anderem:

  • Sportfeste oder Turniere
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Bildungsangebote und Seminare
  • Catering oder Kantinenbetrieb für Vereinsmitglieder

Einnahmen aus Zweckbetrieben sind in der Regel von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit. So bleibst Du jederzeit rechtssicher – und sparst Dir viel Zeit bei der Buchhaltung.


E‑Rechnungspflicht 2025: Was Vereine zu Buchhaltung und Steuerbereichen wissen müssen

Ab 2025 wird es für Vereine zusätzlich digital: Die E‑Rechnungspflicht gilt schrittweise auch für gemeinnützige Organisationen, sobald sie im wirtschaftlichen Geschäftsbereich aktiv sind, also z.B.

Belege kannst du digital hinterlegen und aussagekräftige Berichte zeigen dir auf Knopfdruck, wo dein Verein steht – so bist du immer gut vorbereitet, auch wenn das Finanzamt einmal genauer hinschaut.


SKR42 für Vereine: So verwaltest Du Deine Steuerbereiche korrekt

Ab 2025 gilt für viele Vereine ein neuer Standard in der Buchführung: Der SKR42 löst den bisherigen SKR49 ab.

Diese partielle Steuerbefreiung gilt allerdings nicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Stattdessen enthält das Gesetz sachliche Steuerbefreiungen, mit denen nur bestimmte Tätigkeiten (wie Sport-, Bildungs- oder Kulturveranstaltungen) von der Umsatzsteuer ausgenommen werden.

Daneben gibt es mit der Kleinunternehmerregelung eine Befreiungsvorschrift für Organisationen, die nur geringe Umsätze erzielen (Stand 2025: im laufenden Jahr höchstens 25.000 Euro, im kommenden Jahr voraussichtlich höchstens 100.000 Euro).

Ist der Umsatz steuerpflichtig, kann sich die Abgrenzung des Zweckbetriebs vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bei der Bestimmung des richtigen Steuersatzes auswirken: Für Leistungen im Zweckbetrieb fällt in der Regel nur der ermäßigte Steuersatz von 7% an.


Zuletzt aktualisiert: 11.08.2025

Steuerliche Pflichten sind für viele Vereine ein komplexes Thema.

Wichtig ist, dass Du diese Tätigkeiten klar vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abgrenzt, damit Dein Verein steuerlich keine Nachteile hat.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb

Alle Tätigkeiten, die nicht dem Vereinszweck dienen und über die Grenzen des Zweckbetriebs hinausgehen, gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Häufig geht es dabei um Veranstaltungen oder Angebote, die nicht primär auf Gewinn, sondern auf den Vereinszweck ausgerichtet sind. B. Bandenwerbung)

  • die Überlassung der Nutzung von Vereinsanlagen an Nichtmitglieder.
  • Mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben treten die Vereine in Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen, beispielsweise zum Gaststättengewerbe.

    Auch wenn die erzielten Überschüsse des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Förderung der gemeinnützigen Satzungszwecke dienen, führt dies nicht zu einer Steuerbefreiung.

    Mit der Software kannst Du alle Buchungen ganz einfach den richtigen Steuerbereichen zuordnen, Belege digital hinterlegen, Spendenquittungen ausstellen und E‑Rechnungen rechtssicher erstellen. Besonders die vier steuerlichen Bereiche – der ideeller Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb – werfen immer wieder Fragen auf: Welche Einnahmen sind steuerfrei?

    Dank der klaren Trennung ist jederzeit nachvollziehbar, welche Beiträge steuerpflichtig sind und welche nicht – ein großer Vorteil bei Steuerprüfungen.


    Abgrenzung und Sonderregelungen – so verhinderst Du steuerliche Stolperfallen

    Damit Dein Verein steuerlich auf der sicheren Seite bleibt und den Gemeinnützigkeitsstatus nicht gefährdet, ist es sehr wichtig, die vier Sphären voneinander zu trennen.

    Eintrittsgelder für Veranstaltungen, Erlöse aus einem Getränkeverkauf bei einem Vereinsfest oder Gelder von Sponsoren. Dieser Fall kann schon eintreten, wenn der Geschäftsbetrieb unter Vernachlässigung der gemeinnützigen Aufgaben in den Vordergrund rückt.

    Überschüsse aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen grundsätzlich für die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwendet werden.

    Die 4 häufigsten Fallen

    1.

    Der ideelle Bereich: Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse

    Der ideelle Bereich im Verein umfasst alle Tätigkeiten, die unmittelbar den gemeinnützigen Vereinszweck erfüllen und nicht wirtschaftlich ausgerichtet sind. Besonders wenn Eure Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Freigrenze von 45.000 EUR (Stand 2025) überschreiten, wird es schnell ernst und eine Steuerpflicht kann entstehen.

    💡 Tipp

    Mit WISO MeinVerein behältst Du den Überblick: Alle Einnahmen und Ausgaben lassen sich ganz einfach den richtigen Steuerbereichen zuordnen.

    Dabei unterscheiden sich die steuerlichen Pflichten je nach Art der Tätigkeit des Vereins, die in vier steuerliche Sphären unterteilt wird:

    Umsatzsteuer im Verein: Ein Überblick über die steuerlichen Sphären:

    Umsatzsteuerbefreiung bei Gemeinnützigkeit

    Ein gemeinnütziger Verein kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein.

    Professionelle Beratung schützt zudem vor Haftungsrisiken, da Vorstandsmitglieder bei fehlerhaften Steuererklärungen oder Buchführungsfehlern persönlich haften können.

    Was zu tun ist: Externe Fachleute bei Unsicherheiten zu Rate ziehen und geeigneten Versicherungsschutz abschließen.

    Wie man das tut:

    • Steuerberater konsultieren: Bei Unsicherheiten in steuerlichen Fragen einen Steuerberater hinzuziehen.
    • Rechtsberatung: Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Buchführung oder steuerlichen Pflichten einen Rechtsanwalt konsultieren.
    • Haftpflichtversicherung: Abschließen einer Haftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zum Schutz der Vorstandsmitglieder vor persönlichen Haftungsrisiken.

    Fazit zur Umsatzsteuer im Verein

    Das Verständnis und die korrekte Anwendung der Umsatzsteuerregelungen sind für die finanzielle Gesundheit eines Vereins unerlässlich.

    ein Verein wie ein kommerzielles Unternehmen am Markt teil, soll er auch derselben Besteuerung unterliegen wie seine Wettbewerber.

    Beispiele für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe:

    • Verkauf von Speisen und Getränken bei einem öffentlichen Fest
    • Betrieb eines Vereinsheims mit Bewirtung
    • Verkauf von Werbeflächen in einer Vereinszeitschrift
    • Verkauf von Fan- und Werbeartikeln wie T-Shirts, Hoodies etc.
    • Sponsoring-Leistungen (Geld gegen Werbemöglichkeit)

    Keine Besteuerung bei Vorliegen eines Zweckbetriebs

    Eine Ausnahme gilt für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die sogenannte Zweckbetriebe sind.

    Es kommt vor allem darauf an, warum die Einnahmen erzielt werden und ob die Tätigkeit einen hinreichenden Bezug zum Satzungszweck aufweist. Die Ergebnisse der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten die Freigrenze von 45.000 Euro im Jahr übersteigen.

    Typische wirtschaftliche Geschäftsbetriebe bei Vereinen sind

    • die selbst betriebene Vereinsgaststätte,
    • der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen,
    • die Durchführung von geselligen Veranstaltungen,
    • die Erlöse aus lnseraten in Vereinspublikationen,
    • die Beflockung von Vereinskleidung mit Firmenwerbung
    • Werbung für Unternehmen auf den Vereinsanlagen (z.

      Geht es hingegen in erster Linie um Einnahmeerzielung – etwa durch Werbung, Catering oder den Verkauf von Fanartikeln – handelt es sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

      Verwendung von Gewinnen ist unerheblich für steuerliche Zuordnung

      Keine Rolle spielt dagegen, wie Überschüsse aus der wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet werden, nachdem sie erzielt wurden.

      Dies führt nicht selten zu Fehlern und erhöhtem Haftungsrisiko für die Vorstände.

      Allerdings spielt die Umsatzsteuer eine zentrale Rolle in der Besteuerung von Vereinen. Grundsätzlich sind Vereine wie Unternehmen verpflichtet, auf ihre Einnahmen Umsatzsteuer zu erheben, sofern sie bestimmte Umsätze erzielen. Und wie lassen sich alle Vorgänge korrekt in der Vereinsbuchhaltung abbilden?

      In diesem Beitrag erfährst Du, wie Vereine ihre steuerlichen Sphären richtig einordnen, welche Besonderheiten ab 2025 (z.B.

      Ein typisches Beispiel: Ein Theaterverein, der Eintritt für seine eigenen Aufführungen verlangt. Dies betrifft besonders den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins, der nicht unmittelbar gemeinnützigen Zielen dient.

      Was zu tun ist: Prüfen, ob die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Kleinunternehmergrenze überschreiten und die Umsatzsteuer korrekt abführen.

      Wie man das tut:

      • Einnahmen überwachen: Regelmäßige Überprüfung der jährlichen Einnahmen.
      • Umsatzsteueranmeldung: Bei Überschreiten der Kleinunternehmergrenze Umsatzsteueranmeldung und -abführung.
      • Rechnungsstellung: Korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen.

      Steuersätze und deren Anwendung im Verein

      Ein weiterer wichtiger Aspekt der Umsatzsteuer im Verein sind die anzuwendenden Steuersätze.

      Obwohl Einnahmen fließen und eine Leistung an die Zuschauer erbracht wird, erfüllt der Verein mit der Veranstaltung seinen kulturellen Zweck. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Testet es jetzt 14 Tage kostenlos!

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    Sobald diese Grenze überschritten wird, wird der gesamte Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steuerpflichtig.

    Sonderfall Umsatzsteuer: Steuerbefreiungen, Kleinunternehmerregelung und ermäßigter Steuersatz

    Für die Frage, ob eine gemeinnützige Organisation Umsatzsteuer zahlen muss, spielt die Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb keine Rolle.

    Dieses Missverständnis ist weit verbreitet und führt häufig dazu, dass Einnahmen der falschen steuerlichen Sphäre zugeordnet werden. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen.
    Hast Du Verbesserungsvorschläge für uns?


    Bevor Du mit Nein abstimmst, bitte erkläre uns, was Dir nicht gefällt:


    Umsatzsteuer im Verein

    Das Wichtigste auf einen Blick bei der Umsatzsteuer im Verein

    Die Herausforderung der Umsatzsteuer im Verein

    Viele Vereine, insbesondere kleinere, haben Schwierigkeiten, die komplexen Regelungen zur Umsatzsteuer zu verstehen und korrekt anzuwenden.

    Vereine müssen je nach Art der Einnahmen den richtigen Steuersatz anwenden, um steuerliche Fehler zu vermeiden.

    Was zu tun ist: Anwenden der richtigen Steuersätze auf umsatzsteuerpflichtige Einnahmen.

    Wie man das tut:

    Ausnahmen und Befreiungen von der Umsatzsteuer im Verein

    Vereine können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein, insbesondere wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.

    Die Vermögensverwaltung: Einnahmen aus Kapital und Immobilien

    Neben den eigentlichen Vereinsaktivitäten kannst Du mit Deinem Verein oft zusätzliche Einnahmen erzielen – zum Beispiel aus Rücklagen oder Vermietungen. Problematisch wird es erst dann, wenn die Tätigkeit über das notwendige Maß hinausgeht oder hauptsächlich darauf abzielt, Gewinne zu erwirtschaften.

    Trotzdem besteht eine Buchhaltungspflicht: Du musst alle Zahlungen sauber dokumentieren, um jederzeit nachweisen zu können, dass die Mittel satzungsgemäß verwendet werden – ein wichtiger Punkt bei Prüfungen durch das Finanzamt.

    Tipp

    Mit WISO MeinVerein Web geht das besonders einfach: Du kannst alle Einnahmen und Ausgaben erfassen, Belege direkt zuordnen und Spendenquittungen automatisch erstellen.

    Durch genaue Buchführung, regelmäßige Überprüfung der Einnahmen und den Einsatz von Softwarelösungen können Vereine ihre umsatzsteuerlichen Verpflichtungen effizient verwalten. Diese Einnahmen fallen in die Vermögensverwaltung, da sie nicht direkt den Vereinszweck fördern, sondern aus der Nutzung des Vereinsvermögens stammen.

    Gerade mit den neuen Anforderungen ab 2025, wie der E‑Rechnungspflicht und dem Umstieg auf den SKR42-Kontenrahmen, lohnt es sich, die Vereinsbuchhaltung rechtzeitig zu modernisieren und zu digitalisieren.

    Wenn Du Zeit und Aufwand sparen und trotzdem sicherstellen möchtest, dass alles korrekt läuft, kann WISO MeinVerein Web Dich dabei unterstützen.

    Einnahmen aus dem ideellen Bereich, wie Mitgliedsbeiträge und Spenden, sind in der Regel von der Umsatzsteuer ausgenommen. Das bedeutet, dass Du keine PDF-Rechnungen mehr verschicken darfst, sondern strukturierte, elektronische Rechnungen (z. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.

    Dennoch kann unter Umständen Umsatzsteuer anfallen, beispielsweise bei gewerblichen Vermietungen. Wo greift die 45.000 Euro Freigrenze? In diesem Beitrag erklären wir, wie man den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vom steuerbegünstigten Zweckbetrieb abgrenzt, welche Rolle Freigrenzen spielen und was das für die Praxis von Vereinen und anderen gemeinnützigen Körperschaften bedeutet.

    Was ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?

    Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen (wie etwa gemeinnützige Vereine), sind mit ihrer Tätigkeit von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit.

    Mit der richtigen Vereinssoftware musst Du Dich dabei nicht mit der komplizierten Einrichtung oder Umstellung herumschlagen.

    💡 TIPP

    In WISO MeinVerein Web ist der neue Kontenrahmen SKR42 bereits integriert, sodass Du automatisch kontenrahmenkonform buchen und Berichte erstellen kannst. Externe Hilfe durch Fachleute ist in vielen Fällen sinnvoll, um Rechtskonformität zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu minimieren.

    Sie verwenden eine veraltete Browser-Version.

    Die Idee dahinter ist: Nimmt z.B. Microsoft Edge zu verwenden.

    Dipl.-Kffr. Außerdem kann Umsatzsteuer anfallen. Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten wie dem Verkauf von Speisen oder der Durchführung von Veranstaltungen, die über den Zweckbetrieb hinausgehen, können der Umsatzsteuer unterliegen. Zu den Einnahmen zählen z.B.

    Zudem ermöglicht eine sorgfältige Buchhaltung die korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer und verhindert Fehler bei der Rechnungsstellung. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit, durch die Einnahmen erzielt werden und bei der es sich nicht um eine reine Vermögensverwaltung (z.B.

    Durch eine präzise Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben kann der Verein nachweisen, dass er seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt und die Gemeinnützigkeit bewahrt. Der Zweckbetrieb: Einnahmen für den Vereinszweck

    Ein Zweckbetrieb liegt vor, wenn Dein Verein Einnahmen erzielt, die unmittelbar der Erfüllung des Vereinszwecks dienen.

    Dann stuft das Finanzamt diese Einnahmen als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein – und Dein Verein muss ab einer gewissen Grenze Steuern zahlen.

    Dank des Nebenzweckprivilegs hat Dein Verein jedoch ein bisschen Spielraum. Typische Beispiele dafür sind:

    • der Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten, wenn das Event vor allem dem Sport oder der Kulturförderung dient
    • der Betrieb eines Vereinsheims, das hauptsächlich von Mitgliedern genutzt wird
    • der Verkauf von Fanartikeln, wenn die Erlöse ausschließlich der Finanzierung des Vereinszwecks zugutekommen

    Dennoch sollte Dein Verein jede Tätigkeit genau dokumentieren und regelmäßig prüfen, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

    Es kann jedoch Umsatzsteuer anfallen – häufig mit dem ermäßigten Satz von 7 %. Mit WISO MeinVerein Web ist das kein Problem: Die Software unterstützt Dich dabei, E‑Rechnungen automatisch zu erstellen, zu versenden und direkt in der Buchhaltung zu verbuchen. Diese Trennung ist nicht nur gesetzlich so vorgeschrieben, sondern hilft auch, steuerliche Vorteile zu nutzen und Strafen zu vermeiden.

    Im Folgenden zeigen wir Dir, welche Besonderheiten die vier Steuerbereiche haben und wie Du sie in der Vereinsbuchhaltung korrekt abbildest.

    1.

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    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten.

    Vereinfacht gesagt: Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn eine gemeinnützige Organisation Leistungen erbringt und dafür bezahlt wird. Das spart Dir Zeit und gibt Dir Sicherheit.

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    2. Daher ist es wichtig, dass Du alle Einnahmen aus der Vermögensverwaltung sauber dokumentierst und klar von den anderen Steuerbereichen trennst, damit Dein Verein steuerlich korrekt aufgestellt ist.

    3.

    staatlichen Zuschüssen

    Abgrenzung: Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb?

    Die Abgrenzung zwischen einem Zweckbetrieb und einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist im Einzelfall oft schwierig. Dazu zählen beispielsweise:

    • Vereinsfeste mit kommerziellem Charakter (z.B. Sandra Oechler

    Zusammenfassung

    Unter dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen Organisation versteht man jede selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, die kein Zweckbetrieb sind und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.

    Eine lückenhafte Dokumentation kann dagegen zu steuerlichen Nachteilen oder sogar zum Verlust der Steuerbefreiung führen.

    Was zu tun ist: Sorgfältige Buchführung und Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben sowie korrekte Rechnungsstellung.

    Wie man das tut:

    • Buchhaltungssoftware nutzen: Einsatz von Software zur Erfassung und Verwaltung aller finanziellen Transaktionen.
    • Regelmäßige Überprüfung: Monatliche oder quartalsweise Überprüfung der Buchhaltungsunterlagen.
    • Rechnungen korrekt ausstellen: Sicherstellen, dass alle Rechnungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Umsatzsteuer korrekt ausweisen.

    Externe Hilfe beim Umgang mit der Umsatzsteuer im Verein

    Vereine sollten bei Unsicherheiten zur Umsatzsteuer externe Hilfe in Anspruch nehmen, zum Beispiel durch einen Steuerberater.

    Es liegt kein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, sondern ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb.

    Beispiele für steuerbegünstigte Zweckbetriebe:

    • Sportveranstaltungen gegen Eintrittsgeld (nur Amateursport!)
    • Konzerte, Theateraufführungen o.ä. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B.

      Dieser sorgt für korrekte Buchführung und sichert Steuerbefreiungen. Besonders oft sorgt die Unterscheidung zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für Unsicherheit – vielleicht kennst Du diese Frage auch aus Deinem Vereinsalltag.

      Ein Zweckbetrieb liegt immer dann vor, wenn die Einnahmen direkt zur Erfüllung Eures Vereinszwecks betragen – zum Beispiel, wenn Dein Verein Sportveranstaltungen, Konzerte oder Bildungsangebote organisiert.

      Dient die Tätigkeit der gemeinnützigen Zielsetzung und ist sie unverzichtbar für die Zweckverwirklichung, spricht viel für einen Zweckbetrieb. Rechnungen an Unternehmen stellen oder empfangen. Eintrittsgelder, externe Bewirtung)

    • der Verkauf von Fanartikeln oder Vereinskleidung
    • der Betrieb einer Vereinsgaststätte

    Ab einer Freigrenze von 45.000 Euro (Stand 2025) sind die Einnahmen aus diesem Tätigkeitsbereich körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.

    gegen Eintrittsgeld

  • Kostenpflichtige Kurse, Seminare und andere Bildungs- oder Kulturveranstaltungen
  • Betrieb einer Privatschule oder Kindertagesstätte mit Elternbeiträgen bzw.

  • Auch wenn ein Getränke- oder Kuchenverkauf eines Vereins dazu dient, den gemeinnützigen Zweck zu finanzieren, wird die Verkaufsaktion dadurch nicht zum Zweckbetrieb (Kuchen zu backen und zu verkaufen ist nicht der Zweck, sondern ein Mittel zum Zweck).

    Vermietung, Kapitalanlage) handelt. Nutze gerne die Kommentarbox am Ende des Beitrags, um Deine Fragen zu stellen.

    Das Wichtigste zu den Steuerbereichen in Deinem Verein

    • Jeder Verein muss seine Einnahmen und Ausgaben einem von vier steuerlichen Bereichen (oft auch „Spären“ genannt“) zuordnen.

      Der ideelle Bereich umfasst alle Aktivitäten, die direkt den satzungsgemäßen Zielen des Vereins dienen und sind steuerlich in der Regel von Ertrags- und Umsatzsteuer befreit.

    • Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Vereinsvermögen oder Rechten gegen Entgelt und ist umsatzsteuerpflichtig, aber oft steuerbefreit in Bezug auf Erträge.
    • Der Zweckbetrieb dient der Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben und ist steuerlich begünstigt, solange die Einnahmen bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
    • Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb umfasst alle Aktivitäten, die nicht den vorherigen Bereichen zugeordnet werden können und unterliegt der vollen Umsatzsteuer sowie der Ertragsteuerpflicht, sobald die Einnahmen eine Freigrenze überschreiten.

    Die vier steuerlichen Bereiche eines Vereins im Detail

    Jeder Verein muss seine Einnahmen und Ausgaben einem von vier steuerlichen Tätigkeitsbereichen (oft auf „Sphären“ genannt) zuordnen.

    Die Gewinne hieraus unterliegen nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer.

    Ein Zweckbetrieb liegt bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit vor, die unmittelbar der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks dient und hierfür erforderlich ist. Du musst Dich also weder mit technischen Details noch mit Formatvorgaben beschäftigen – alles läuft rechtssicher und digital.


    Fazit: Steuerbereiche im Verein einfach im Griff behalten

    Die korrekte Zuordnung aller Einnahmen und Ausgaben zu den vier steuerlichen Bereichen – ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – ist entscheidend, damit Dein Verein steuerlich sauber aufgestellt ist und den Gemeinnützigkeitsstatus behält.

    Manche dieser Einnahmen sind steuerfrei, andere nicht. E-Rechnungspflicht und neuer Kontenrahmen SKR42) gelten und wie Du mit einer digitalen Vereinssoftware wie WISO MeinVerein Web die Buchhaltung und Steuerpflichten effizient erledigst.

    💬 Hast Du Fragen zu den Steuerbereichen oder zur Umsetzung in Deinem Verein? Typische Beispiele sind:

    Steuerlich sind diese Einnahmen oft begünstigt oder sogar steuerfrei, solange Du sie zur Förderung des gemeinnützigen Zwecks einsetzt.

    Das spart Dir Zeit und gibt Dir Sicherheit.

    Tipp

    Mit WISO MeinVerein Web geht das besonders einfach: Du kannst alle Einnahmen und Ausgaben erfassen, Belege direkt zuordnen und Spendenquittungen automatisch erstellen. Laut einer Studie haben über 40 % der kleinen und mittleren Vereine Unsicherheiten bezüglich ihrer umsatzsteuerlichen Pflichten.

    So hast Du jederzeit den Überblick – und kannst Dich auf das Wesentliche konzentrieren: die Arbeit für Deinen Verein.


    Häufige Fragen zu den Steuerbereichen im Verein

    tipp

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    WISO MeinVerein Web sorgt für eine klare Trennung und Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben nach SKR42 aus den verschiedenen Steuerbereichen, sodass Ihr den Überblick behaltet und steuerliche Anforderungen erfüllt.

    Wird der Geschäftsbetrieb zum Selbstzweck, kann die Gemeinnützigkeit verloren gehen. Auch der Zweckbetrieb eines Vereins, der direkt den gemeinnützigen Zielen dient, kann steuerbefreit sein.

    Was zu tun ist: Identifizieren, welche gemeinnützigen Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit sind.

    Wie man das tut:

    • Gesetzliche Regelungen: Überprüfung der Umsatzsteuerbefreiungen gemäß § 4 UStG.
    • Dokumentation: Exakte Erfassung und Nachweisführung der steuerbefreiten Tätigkeiten.
    • Beratung einholen: Steuerberater hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Befreiungen korrekt angewendet werden.

    Buchführung und Dokumentation

    Eine ordnungsgemäße Buchführung und Dokumentation sind für Vereine, die umsatzsteuerpflichtig sind oder von steuerlichen Befreiungen profitieren wollen, unerlässlich.

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb: Wie funktioniert die Abgrenzung?

    Viele gemeinnützige Organisationen engagieren sich mit großem Einsatz für Sport, Kultur, Bildung oder soziale Belange – und erbringen dabei Leistungen gegen Entgelt. Der neue Kontenrahmen ist speziell für gemeinnützige Organisationen entwickelt und macht es Dir leichter, alle Einnahmen und Ausgaben den vier steuerlichen Bereichen – ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb – eindeutig zuzuordnen.

    Der SKR42 ist übersichtlicher aufgebaut und entspricht den aktuellen steuerlichen Anforderungen.