Lernende:
Selbständigeerwerbende oder Selbständigerwerbender:
Erwerbstätige Studentin oder erwerbstätiger Student:
Nicht erwerbstätige Studierende:
Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger:
Das Anmeldeformular finden Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern.
Die Erwerbsersatzordnung (EO) erbringt Leistungen – unabhängig von ihrem Zivilstand und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit bei Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst. Die bundesrechtliche Mutterschafts-, Adoptions- und Betreuungsentschädigung sowie die Entschädigung des anderen Elternteils fallen an den Kanton.
Die Mitarbeitenden melden hierzu ihren Anspruch mittels Formular bei der Ausgleichkasse an und bestätigen, dass sie ihren Anspruch an den Kanton abtreten.
Januar 2025
Neue Inkassomassnahmen ab 01.01.2025 – Betreibung auf Konkurs
Ab dem 1. Anträge auf Adoptionsurlaub werden zentralisiert von der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) bearbeitet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben während des Mutterschafts-, Adoptions- und Betreuungsurlaubs sowie während des Urlaubs des anderen Elternteils Anspruch auf 100 Prozent des Gehalts des durchschnittlichen Beschäftigungsgrads der fünf Monate vor Beginn des Anspruchs.
Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt wird. Beachten Sie, dass das Gehalt um die dem Kanton entgehende Mutterschafts-, Adoptions- und Betreuungsentschädigung sowie die Entschädigung des anderen Elternteils gekürzt wird, wenn das entsprechende Formular von der Mitarbeiterin resp.
Ab 2025 erfolgt dies für im Handelsregister eingetragene Schuldner durch ein Konkursverfahren.

Alle erwerbstätigen Mütter können in den ersten 14 Wochen ab Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben. Diese Gesetzesänderung führt zu einer grundlegenden Neuerung bei der Eintreibung von AHV-Beiträgen.
Betreibung auf Konkurs statt Pfändung
Bisher wurden ausstehende AHV-Beiträge durch ein Pfändungsverfahren eingetrieben.
Verschärfte Konsequenzen
Unternehmen und Selbstständige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, müssen mit schnelleren und gravierenderen Folgen rechnen:
- Nach einem kurzen Betreibungsverfahren (etwa 3 Monate) erfolgt eine gerichtliche Zahlungs-aufforderung
- Bei Nichtzahlung wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb geschlossen
Um diese negativen Auswirkungen zu vermeiden, empfiehlt es sich:
- Rechnungen fristgerecht zu begleichen
- Bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv das Gespräch mit der Ausgleichskasse suchen
- Gegenfalls eine Zahlungsvereinbarung treffen
Arbeitnehmende bzw.
Januar 2025 tritt in der Schweiz eine bedeutende Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die darauf abzielt, missbräuchliche Konkurse zu bekämpfen.
Die Mutter kann den Anspruch über ihren Arbeitgeber geltend machen oder, wenn sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist, direkt an die Ausgleichskasse.
Vater oder erwerbstätige Ehefrau der Mutter haben Anspruch auf zwei Wochen Entschädigung des andern Elternteils in den ersten sechs Monaten nach der Geburt ihres Kindes, wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt:
Der Vater oder Ehefrau der Mutter kann den Anspruch über seine(n) Arbeitgeber geltend machen, oder er/sie wendet sich direkt an die Ausgleichskasse, wenn er/sie selbstständig erwerbend, arbeitslos oder arbeitsunfähig ist.
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen entschädigten Betreuungsurlaub.
Erwerbstätige Eltern, die ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab dem 1.
Bei der Anmeldung machen sie die verlangten Angaben über ihre persönlichen Verhältnisse. dem Mitarbeiter nicht abgegeben wird.
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